Unsere Arbeitsfelder


Zum Stand der Inklusion

Im Jahr 2006 verabschiedete die UN die Behindertenrechtskonvention.
Im Jahr 2008 trat die UN - Behindertenrechtskonvention in Kraft.
Die UN - Behindertenrechtskonvention wurde von 177 Staaten unterzeichnet, auch von Deutschland.
Die UN - Behindertenrechtskonvention verpflichtet die unterzeichnenden Länder, gesellschaftliche Teilhabe als
Menschenrecht anzuerkennen.
Dieses Menschenrecht gilt ganz besonders auch für Menschen mit Behinderungen.

Im Artikel 24 werden Rahmenbedingungen für den Bildungsbereich festgelegt:
- Teilhabe am unentgeltlichen Bildungssystem
- Zugang zur Hochschulbildung
- Zugang zur Berufs - und Erwachsenenbildung
- Auf den Einzelnen individuell zugeschnittene Lern - und Unterstützungsangebote

Im Jahr 2011 beschließt die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Inklusion.
Zeitrahmen: 10 Jahre
200 Einzelmaßnahmen aus allen Lebensbereichen, so auch im Bereich Schulbildung.

Mit Beginn des Schuljahres 2012 / 2013 wurde in Niedersachsen das inklusive Schulsystem eingeführt.
Die Förderschule Schwerpunkt Lernen - einstmals mit den Klassen 1 - 10 - wurde Jahr für Jahr - beginnend mit Klasse 1 - langsam aufgelöst.
In den Regelschulen wurde die inklusive Beschulung Jahr für Jahr - beginnend mit Klasse 1 - aufgebaut.

In Niedersachsen konnten im Sommer 2018 bei entsprechenden Schülerzahlen die Laufzeiten der Förderschulen
Schwerpunkt Lernen um 5 Jahre verlängert werden.
Auch die Laufzeit unserer Förderschule Schwerpunkt Lernen in Uslar wurde um 5 Jahre verlängert.
Damit können bis zum Ende des Schuljahres 2022 / 2023 Kinder in die 5. Klasse der Albert - Schweitzer - 
Förderschule aufgenommen werden.
Seit Sommer 2018 konnten wir auf Grund der großen Elternnachfrage bereits dreimal eine neue 5. Förderschulklasse Schwerpunkt Lernen einrichten.


1. Unser Arbeitsfeld Inklusion

Rahmenbedingungen der Inklusion

Primarbereich
Alle Kinder werden inklusiv in den Grundschulen des Uslarer Landes beschult.
Im Primarbereich werden die Förderschullehrerstunden pro Klasse zugeordnet !!!
Jede Klasse bekommt 2 Förderschullehrerstunden pro Woche von unserer Förderschule.
- Eine kleine Grundschule mit 4 Klassen
   bekommt 8  Förderschullehrerstunden.
- Eine große Grundschule mit 16 Klassen 
  bekommt 32 Förderschullehrerstunden.          usw.

Dabei ist es egal, wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der jeweiligen Grundschule mit Förderschullehrerstunden unterstützt werden müssen.

Sekundarbereich I
Alle Kinder des Sekundarbereiches I können gemäß Elternwillen inklusiv in der IGS Bodenfelde, der Sollingschule Uslar oder dem Gymnasium Uslar beschult werden.
Im Sekundarbereich I werden die Förderschullehrerstunden den Kindern zugeordnet !!!
Jedes Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hat Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Förderschullehrerstunden von unserer Förderschule.

Wie viele Förderschullehrerstunden stehen den Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu ?

- Unterstützungsbedarf Lernen = 3,0 Stunden
- Unterstützungsbedarf Sprache = 
   3,0 Stunden
- Unterstützungsbedarf Emotionale und
  Soziale Entwicklung =3,5    Stunden
- Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung
  = 5,0 Stunden

Beispielrechnung 1
D.h.,3 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernenin einer Klasse haben zusammen Anspruch auf  3,0+3,0+3,0= 9,0 Förderschul- lehrerstunden.

Beispielrechnung 2
D.h.,ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklungund2 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernenhaben in einer Klasse zusammen Anspruch auf 5,0+3,0+3,0= 11,0 Förderschullehrerstunden.          
usw.

Ist die Versorgung der inklusiven Regelschulen mit Förderschullehrerstunden gewährleistet ?

Im Primarbereich ist die Versorgung der Grundschulen mit Förderschullehrerstunden aktuell zu 100 % gesichert 
( Stand 27.8.2022 ).

Den Sekundarbereich I versorgt unsere Förderschule aktuell zu 65% mit Förderschullehrerstunden
( Stand 27.8.2022 ).

Fehlende Förderschullehrerstunden können in den inklusiven Regelschulen mit eigenen Regelschullehrerstunden aufgefüllt werden.
2. Unser Arbeitsfeld Förderschule

Rahmenbedingungen der Förderschule

Primarbereich
In unserer Förderschule Schwerpunkt Lernen gibt es keinen Primarbereich mit den Klassen 1 - 4.

Sekundarbereich I
Alle Kinder des Sekundarbereiches I mit den sonderpädagogischen Unterstützungs- bedarfen ...
... Lernen,
... Lernen in Kombination mit Sprache und
... Lernen in Kombination mit Emotionaler und
    Sozialer Entwicklung
können gemäß Elternwillen ab Klasse 5 in unserer Förderschule Schwerpunkt Lernen beschult werden.
In unserer Förderschule Schwerpunkt Lernen haben aktuell alle Kinder der Klassen 5 - 10 durchgehend zu jeder Zeit Förderunterricht.
Die Kinder werden gemäß individuellem Lernstand in allen Unterrichtsfächern gefördert.

Ist die Versorgung unserer Förderschule mit Förderschul- lehrerstunden gewährleistet ?

Die Unterrichtsversorgung unserer Förderschule Schwerpunkt Lernen ist aktuell zu  knapp 87 % gewährleistet.
Offiziell dürfen wir eine Unterrichtsversorgung von 93% haben, alles darüber wird zur Deckung der Inklusionsstunden abgezogen ( Stand 27.8.2022 ).


Wer entscheidet über den Schulbesuch ?

Im Primarbereich haben Eltern keine Wahl.
Da unsere Förderschule Schwerpunkt Lernen keinen Primarbereich mit den Klassen 1 - 4 mehr hat, bleibt für alle Kinder nur die inklusive Beschulung in einer örtlichen Grundschule.

Im Sekundarbereich I entscheiden die Eltern über den weiteren Schulbesuch.
Eltern können ihr Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf grundsätzlich in jeder weiterführenden Schule anmelden.
Das kann nach der Klasse 4  aktuell auch unsere Förderschule Schwerpunkt Lernen sein ...
Das kann genauso gut aber auch nach der Klasse 4 die IGS Bodenfelde oder die OBS Uslar sein ...
Uns selbst das Gymnasium Uslar müsste sich dieser Aufgabe stellen, wenn das Elternwunsch wäre ...

Share by: